Zurück zur ÜbersichtGesetz zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung (2015)

Gesetzliche Grundlagen

Verfasserinnen: PD Dr. Ellen Freiberger, Dr. Elke Schlesselmann, Ute Becker

Stand: Juni 2021


Allgemeines

In den hier vorliegenden Strategien, Gesetzen, Empfehlungen und Leitlinien im Bereich Bewegungsförderung von älteren Menschen in den Lebenswelten Kommune und Pflegeeinrichtung bieten wir Ihnen eine Grundlage, mit der Sie bei älteren Menschen auf ein höheres Maß an körperlicher Betätigung hinwirken können. Sie sollen Ihnen dabei helfen, Bewegung zu fördern, Bewegung zu erleichtern, vorhandene Barrieren abzubauen und bewegungsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen.

Inhalt

Das Präventionsgesetz trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft. Es regelt die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure der Prävention und Gesundheitsförderung im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz (NPK).

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Es gilt für alle Altersgruppen in verschiedenen Lebensbereichen, um Menschen dort zu erreichen, wo sie leben, lernen und arbeiten, z. B. in der Kita, Schule, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim.

    1. Sozialgesetzbuch (SGB V), § 20a Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten: Lebenswelten […] sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Die Krankenkassen fördern […] Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Sturkturen

    Die Krankenkassen unterstützen die Planung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Lebenswelten. Die Verantwortung der Krankenkassen beschränkt sich auf die Unterstützung der Umsetzung gesundheitsfördernder und präventiver Interventionen. Die Verantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen liegen beim Träger der Lebenswelt sowie bei der Kommune.

    Leistungen, die unter anderem gefördert werden, sind zum Aufbau und zur Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen durch die:

    • Erhebung der gesundheitlichen Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale
    • Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für die jeweilige Lebenswelt
    • Unterstützung bei der Umsetzung der Vorschläge in einem partizipativen Prozess (z. B. Projekte und Programme)

    Die Träger und Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) sind Sozialversicherungsträger, Länder, Kommunen, Bundesagentur für Arbeit, Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten sowie der Sozial­partnerinnen und Sozial­partner. Sie verständigen sich auf eine nationale Präventionsstrategie, und vereinbaren die Bundesrahmen­empfehlungen (letztmalig 2018), erstellen einen Präventionsbericht und tauschen sich in regelmäßigen Abständen beim Präventionsforum aus.

    Hinweis


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