Zurück zur ÜbersichtBundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz – Leitfaden Prävention nach § 20 SGB V (2018)
Verfasserinnen: PD. Dr. Ellen Freiberger, Dr. Elke Schlesselmann, Ute Becker
Stand: Juni 2021
Allgemeines
In den hier vorliegenden Strategien, Gesetzen, Empfehlungen und Leitlinien im Bereich Bewegungsförderung von älteren Menschen in den Lebenswelten Kommune und Pflegeeinrichtung bieten wir Ihnen eine Grundlage, mit der Sie bei älteren Menschen auf ein höheres Maß an körperlicher Betätigung hinwirken können. Sie sollen Ihnen dabei helfen, Bewegung zu fördern, Bewegung zu erleichtern, vorhandene Barrieren abzubauen und bewegungsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen.
Inhalt
Für die Leistungserbringung vor Ort werden im GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention (und betrieblichen Gesundheitsförderung) festgelegt. Die Bundesrahmenempfehlungen dienen der Qualitätssicherung von Gesundheitsförderung und Prävention, sowie der Zusammenarbeit der für die Leistungserbringung zuständigen Träger und Stellen.
Die für ältere Menschen zugeschnittenen Leistungen sollen wohnortnah, niedrigschwellig, im Rahmen kommunaler Strukturen, möglichst unter Mitwirkung älterer Menschen und in Kooperation mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vor Ort (wie unter anderem kommunales Steuerungsgremium, gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger, Sportvereine, stationäre Pflegeeinrichtungen), erbracht werden.
Ziel „Gesund im Alter“ |
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Zielgruppen |
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Tabelle: Ziele und Zielgruppen bei älteren Menschen in den Bundesrahmenempfehlungen
Die Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen erfolgt jeweils auf Landesebene durch die dort vereinbarten Landesrahmenempfehlungen und unter Zugrundelegung der Leitfäden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20 Abs. 2 SGB V und in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI.
Die Bundesrahmenempfehlungen beziehen sich auf:
- Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention (SGB V, § 20, Absatz 4 und 5)
- Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte (SGB V, § 20, Absatz 4)
- Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (SGB V, § 20b und c)
Die Maßnahmen für Personen in der nachberuflichen Lebensphase enthalten die Prävention und Gesundheitsförderung für ältere und alte Menschen im Setting Kommune (zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken, Stärkung von Ressourcen und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit). Die GKV übernimmt Leistungen nach dem Setting-Ansatz ältere/alte Menschen im Setting Kommune.
Die Maßnahmen für pflegebedürftige Menschen enthalten die Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Soziale Pflegeversicherung übernimmt Leistungen gemäß dem „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ des GKV-Spitzenverbandes.
Alle Maßnahmen sind umso erfolgreicher, je mehr der Fokus auf die jeweilige Lebenswelt der Zielgruppen gerichtet wird.
Weiterführende Hinweise
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