Nicht jede Schlaferkrankung verlangt für die Diagnose einen mehrtägigen Aufenthalt im Schlaflabor. Bei Ein- und Durchschlafstörungen oder beim Restless Legs Syndrom genügen oftmals die körperliche Untersuchung und eine umfangreiche Befragung durch den Arzt bzw. die Ärztin, die einer Schlaflaboruntersuchung immer vorangehen.
Sind die Schlafstörungen dagegen durch nächtliche Atemaussetzer bedingt, sollten sie im Rahmen einer nächtlichen Schlafuntersuchung („Polysomnographie“) sichtbar gemacht werden. Meist umfasst ein solcher Aufenthalt zwei bis drei Schlafnächte.
Faltblatt "Ausgeschlafen im Alter"
Dieses Faltblatt gibt älteren Menschen und deren Angehörige Tipps für einen gesunden und erholsamen Schlaf.
Tipp
Viele Patientinnen und Patienten sorgen sich vor einer Untersuchung im Schlaflabor, da sie nicht wissen, was genau sie dort erwartet. In dem Ratgeber "Die Untersuchung im Schlaflabor (PDF 3,78 MB, nicht barrierefrei) der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizinerhalten (DGSM) erhalten Sie einen Einblick in den Ablauf einer solchen Routineuntersuchung im Schlaflabor und Antworten auf häufig auftretende Fragen. Darüber hinaus bietet die DGSM eine Liste mit zertifizierten Schlaflaboren.