Haltbarkeit, Aufbewahrung und Entsorgung von Medikamenten

Medikamente können aufgrund falscher Lagerung (Temperatur, Feuchtigkeit, Licht) oder nach Ablauf des Verfallsdatums, nicht nur ihre Wirksamkeit verlieren, sondern gleich­zeitig die Gesundheit der Anwenderin oder des Anwenders gefährden. Eine sichere Aufbewahrung und die Einhaltung des Haltbarkeitsdatum sollen somit die Sicher­heit und Qualität gewährleisten. Daher ist es wichtig, die Hinweise auf der Verpackung oder der Packungsbeilage zu lesen und zu beachten. Auch bei der Entsorgung von Medikamenten gilt es einiges zu berücksichtigen. Denn es ist nicht alles erlaubt.

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Achtung bei Hitze

Bei hohen Temperaturen kann sich die Wirkung von Medikamenten ändern. Auch bei der Lagerung sollten Sie einiges beachten.

Zu den Hinweisen

Haltbarkeit

Das aufgedruckte Datum auf der Verpackung aller Medikamente gibt die Haltbarkeit an, bis wann das Präparat verwendet werden darf.

Für flüssige Medikamente (Tropfen und Säfte) sowie für Cremes und Salben gilt nach Anbruch eine andere Haltbarkeit. Diese kann von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten reichen und ist der Packungsbeilage zu entnehmen. Flüssigkeiten können verderben, Salben und Cremes können ranzig werden. Darum gilt grundsätzlich, dass nach Ablauf des Verfallsdatums Medikamente nicht mehr angewendet werden sollen. Auch haftet der Hersteller für die Eigenschaften eines Medikaments nur bis zum ausgewiesenen Verfallsdatum.

Hilfreich ist es, auf der Verpackung zu notieren, für wen das Medikament gedacht ist bzw. war. Auch sollte das Anbruchdatum notiert werden. Insbesondere Tropfen und Saftzubereitungen weisen nach dem Öffnen nur noch eine begrenzte Haltbarkeit von wenigen Wochen oder Monaten auf. So können beispielweise Augentropfen verkeimen und Infektionen hervorrufen.

Prüfen Sie die Haltbarkeit

Vor jeder Anwendung sollte man sich das Medikament genau anschauen - unabhängig davon, ob es noch haltbar ist oder nicht:

  • Haben sich Tabletten oder Dragees verfärbt oder sind sie rissig geworden?
  • Befinden sich Schwebstoffe in eigentlich klaren Flüssigkeiten oder hat sich ein Bodensatz gebildet?
  • Haben sich Salben oder Cremes verflüssigt oder sind eingetrocknet oder hat sich die Oberflächenstruktur von Zäpfchen verändert (z. B. kristalline Auflagerungen)?

Sollten die genannten Anzeichen auftreten, ist von der Anwendung dieser Präparate unter allen Umständen abzusehen.

Bei Einhalten der Lagerbedingungen (z. B. im Kühlschrank oder vor Licht geschützt) sollte das Medikament bis zu der auf dem Umkarton aufgedruckten Haltbarkeit seine Qualität beibehalten.

Aufbewahrung

Neben einer kindersicheren Aufbewahrung (abschließbarer Medizinschrank in einem Haushalt mit (Enkel-)Kindern) sollte das Medikament nach Möglichkeit in der Originalverpackung verbleiben. Faltschachtel und Packungsbeilage enthalten nicht nur wichtige Informationen zur Anwendung des Medikaments, sondern auch zur richtigen Lagerung. Zusätzlich wird das Medikament vor Licht geschützt.

Der richtige Aufbewahrungsort

  • Generell sollten Medikamente trocken, dunkel und kühl aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass Medikamente weder großer Hitze noch direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden sollen. Aufgrund der stark schwankenden Luftfeuchtigkeit und der häufig höheren Temperatur ist das Badezimmer als Lagerungsort ungeeignet. Auch sollten Medikamente generell nicht im Auto liegen gelassen werden. Besonders im Sommer kann es zu sehr hohen Temperaturen im Innenraum kommen. Geeignet hingegen ist das Schlafzimmer oder ein anderer kühler Raum.
  • Manche Medikamente wie beispielweise angebrochene Antibiotikasäfte, Insulin, Augentropfen oder Salben erfordern eine Aufbewahrung im Kühlschrank (2 bis 8 °C). Sollte sich kein besonderer Hinweis finden, so gilt die Raumtemperatur (15 bis 25 °C) als Richtwert.

Im Notfall

Sollte ein Kind versehentlich ein Medikament geschluckt haben, wenden Sie sich schnellstmöglich an die regionalen Giftinformationszentralen.

Entsorgung

Der sicherste Weg der Entsorgung ist nach wie vor die Rückgabe in die Apotheke. Rechtlich gesehen sind Apotheken jedoch nicht zu einer Rücknahme von Altmedikamenten verpflichtet. Oftmals bieten sie es jedoch als Serviceleistung an.

Hinweis

Grundsätzlich gilt: Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente dürfen weder über das Waschbecken noch über die Toilette entsorgt werden, weil sie das Grundwasser belasten können.

Sollten sich in der Packungsbeilage keine besonderen Hinweise für die Entsorgung finden, dürfen Medikamente in haushaltsüblichen Mengen auch mit dem Hausmüll entsorgt werden. Durch die Verbrennung bzw. Vorbehandlung werden die möglicherweise enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Aus Gründen der Sicherheit (spielende Kinder) sollten die Medikamente in Zeitungspapier eingewickelt und dann erst entsorgt werden.

Neben der Entsorgung über den Hausmüll sehen Städte und Gemeinde weitere Entsorgungsmöglichkeiten von Medikamenten vor (z. B. „Medi-Tonnen“, Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierüber erteilen die jeweiligen Gemeinden.

Quecksilberhaltige Fieberthermometer sollten bei einer Sammelstelle für Sonderabfälle abgeben werden. Auch Spritzen und Kanülen dürfen wegen der erhöhten Infektionsgefahr nur in speziellen Boxen oder festen Gefäßen mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Wohin entsorge ich Arzneimittel?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Medika­­men­ten und Arznei­mitteln. Auf der Webseite des Bundes­minis­teriums für Bildung und For­schung erfahren Sie, wie Sie Arzneimittel umwelt­bewusst entsorgen können.

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